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Familienfreundlichkeit in Jobcentern

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit fordert die familienfreundliche Gestaltung von Jobcentern.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit fordert die familienfreundliche Gestaltung von Jobcentern.

In einer Empfehlung – exemplarisch auch für andere Dienstleistungsprozesse – werden in acht zentralen Bereichen praxisnahe und bewährte Instrumente aufgezeigt, wie Familienfreundlichkeit in und durch Jobcenter umgesetzt werden kann.

Bestehende Verwaltungsrichtlinien und organisatorische Abläufe sollen auf Familienfreundlichkeit überprüft und ggf. abgestimmt werden. Familienorientierung ist als Zielsetzung in das Leitbild eines Jobcenters zu verankern.

Die Organisation von Jobcentern darf sich nicht nur auf verwaltungsgemäße Logik beziehen. Sie muss sich an den Interessen von Familien orientieren. Einfach und mit hoher Wirkung umzusetzende Forderungen sind z. B. die Verlängerung der Öffnungszeiten, niedrigschwellige und dezentrale Beratungsangebote. Simple Verbesserungen vor Ort, wie die Einrichtung von Wickelplätzen und Spielecken sowie die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten während eines Beratungstermins fördern die Familienfreundlichkeit.

Unterstützend könnten bewährte Instrumente, wie die Initiierung von „best practice“ Wettbewerben eingesetzt werden. Von einzelnen Trägern entwickelte Konzepte mit Vorbildcharakter werden der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Auch die Durchführung von „Kundenpfadanalysen“ können Impulse für mehr Familienfreundlichkeit entfalten. Aus der Perspektive des Kunden werden hier Handlungsprozesse innerhalb des Jobcenters bewertet. Die Analyseergebnisse ermöglichen eine stärkere Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen in der Alltagsarbeit der Jobcenter und können daher auch für die Optimierung ihrer Familienfreundlichkeit nutzbar gemacht werden.

Die Kooperation von Arbeitsverwaltung und Wirtschaft ist unabdingbar, um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. Im Rahmen des Case Managements sollten individuelle Förderkonzepte entwickelt werden, die die Situation von Familien berücksichtigen. Auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Qualitätsstandards für das Fallmanagement vom März 2004/01 wird verwiesen (http://www.deutscher-verein.de/portal/stellungnahmen/index_html).

Eine bessere Verzahnung von Bedarfslagen und Betreuungsangeboten kann durch eine enge Kooperation der Jobcenter mit der Jugendhilfe, aber auch mit Wirtschaft und Schule erfolgen. Die Vernetzung sämtlicher Hilfesysteme sollte sowohl im Hinblick auf die Kinderbetreuung als auch auf die Betreuung von älteren pflegebedürftigen Familienmitgliedern angestrebt werden.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de