Neuvermessung des Existenzminimums
Neuvermessung des Existenzminimums – Deutscher Verein kritisiert den Entwurf einer neuen Regelsatzverordnung
Der Deutsche Verein als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit fordert bei der Festsetzung von Existenzminima mehr Transparenz.
Der Entwurf der Regelsatzverordnung enthält ausschließlich Vorschriften zur Bemessung des Bedarfs von Hilfeempfängern, die Haushaltsvorstand sind. Der Deutsche Verein kritisiert, dass erstmals in der über vierzigjährigen Geschichte des Bundessozialhilfegesetzes die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige, insbesondere Kinder, festgesetzt werden sollen, ohne dass Untersuchungen vorgenommen werden, wie hoch der Bedarf ist – also wie viel Geld benötigt wird, um ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Wegen der zentralen Bedeutung der Regelsätze sollte ihre Festsetzung nach Auffassung des Deutschen Vereins nicht auf dem Verordnungswege, sondern im Parlament vorgelegt werden, das hierüber ein Gesetz beschließt.
Durch die Sozialhilfereform 2003 soll die Festsetzung der Regelsätze nach der neuen Verordnung erstmalig zum 1.1.2005 geschehen. Obwohl die Regelsatzverordnung noch nicht in Kraft ist, scheint die Höhe der Regelsätze jedoch tatsächlich bereits festzustehen: Der Bundesgesetzgeber hat zum Jahresende 2003 die Einführung einer Grundsicherung für Arbeitslose verabschiedet (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe). Das Arbeitslosengeld II soll sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe orientieren. Über die Beträge im Arbeitslosengeldes II hat der Gesetzgeber bereits im Dezember 2003 entschieden.
Der Deutsche Verein als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit fordert bei der Festsetzung von Existenzminima mehr Transparenz.
Der Entwurf der Regelsatzverordnung enthält ausschließlich Vorschriften zur Bemessung des Bedarfs von Hilfeempfängern, die Haushaltsvorstand sind. Der Deutsche Verein kritisiert, dass erstmals in der über vierzigjährigen Geschichte des Bundessozialhilfegesetzes die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige, insbesondere Kinder, festgesetzt werden sollen, ohne dass Untersuchungen vorgenommen werden, wie hoch der Bedarf ist – also wie viel Geld benötigt wird, um ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Wegen der zentralen Bedeutung der Regelsätze sollte ihre Festsetzung nach Auffassung des Deutschen Vereins nicht auf dem Verordnungswege, sondern im Parlament vorgelegt werden, das hierüber ein Gesetz beschließt.
Durch die Sozialhilfereform 2003 soll die Festsetzung der Regelsätze nach der neuen Verordnung erstmalig zum 1.1.2005 geschehen. Obwohl die Regelsatzverordnung noch nicht in Kraft ist, scheint die Höhe der Regelsätze jedoch tatsächlich bereits festzustehen: Der Bundesgesetzgeber hat zum Jahresende 2003 die Einführung einer Grundsicherung für Arbeitslose verabschiedet (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe). Das Arbeitslosengeld II soll sich an den Regelsätzen der Sozialhilfe orientieren. Über die Beträge im Arbeitslosengeldes II hat der Gesetzgeber bereits im Dezember 2003 entschieden.



