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Deutscher Verein

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GKV-Modernisierungsgesetz

Gesundheitliche Versorgung für Hilfebedürftige verbessern!

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge als bundesweites Forum kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit fordert Ergänzungen zum GKV-Modernisierungsgesetz.

Insbesondere Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (z. B. Wohnungslose, Suchtkranke, Menschen mit psychosozialen Erkrankungen) sind benachteiligt. Der Zugang der Betroffenen zum System der medizinischen Versorgung darf nicht beeinträchtigt werden.

Im Lichte erster Erfahrungen aus der Praxis der Gefährdetenhilfe weist der Deutsche Verein darauf hin, dass insbesondere für den Personenkreis der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten spezifische Probleme auftreten, die zu weit reichenden und gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen für diese Personen führen können. Die Praxisgebühr erschwert z.B. wohnungslosen Menschen den Zugang zum Regelsystem der medizinischen Versorgung erheblich, was zu Verschleppung von Krankheiten führt und die Folgekosten der medizinischen Versorgung wegen späterer notwendiger stationärer Behandlung beträchtlich erhöht.

Die Träger der Sozialhilfe sollten im Einzelfall darlehensweise die Zuzahlungen (z.B. Praxisgebühr und Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente sowie weitere Zuzahlungsregelungen für bestimmte medizinische Leistungen) übernehmen, um übermäßige Belastungen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger am Jahresanfang abzufedern.

Insbesondere befürwortet der Deutsche Verein das Vorgehen z.B. der AOK Niedersachsen, die wohnungslosen Menschen aus sozialen Gründen die Praxisgebühr erlässt. Durch diese Maßnahme wird gleichzeitig ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der durch den Einzug der Praxisgebühr entsteht, vermieden.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de