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Deutscher Verein

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Bundesteilhabegeld

Verbesserte Leistungen für Menschen mit Behinderung: Deutscher Verein empfiehlt die Einführung eines Bundesteilhabegeldes

Der Deutsche Verein als bundesweites Forum kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit empfiehlt die Einführung eines Teilhabegeldes, mit dem auch der Bund in die Finanzierung der Kosten der Eingliederungshilfe einbezogen wird.

Der Bund könne, so der Vorsitzende des Deutschen Vereins, Dr. Konrad Deufel, mit der Einführung des Bundesteilhabegeldes seiner staatlichen Gesamtverantwortung gerecht werden und so mehr Selbstverantwortung und Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen befördern.

Über das Bundesteilhabegeld soll der Leistungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, über einen Geldbetrag zum Nachteilsausgleich verfügen. Orientiert an der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sollte dieser monatlich 553 Euro betragen.

Das Bundesteilhabegeld soll zur eigenständigen Verwendung für Teilhabebedarfe der Eingliederungshilfe zur Verfügung stehen. Es wird gewährt für behinderte Menschen oder Menschen, deren Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und die keinen Anspruch auf korrespondierende Leistungen der Sozialversicherungsträger, Schadenersatz oder Sonderopferausgleich haben.

Zur Finanzierung soll neben dem Wegfall der Gewährung von Kindergeld für den betroffenen Personenkreis auch die Umwidmung der rückläufigen Aufwendungen in der Kriegsopferversorgung eingesetzt werden.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de