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Deutscher Verein

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Zwei-Klassen-Krankenversicherung

"Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die zum Behandlungsstandard gehören, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen."

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge als bundesweite Vereinigung kommunaler und frei-gemeinnütziger Träger der sozialen Arbeit fordert , nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die zum Behandlungsstandard gehören, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen. Die verabschiedeten Richtlinien sind deshalb kurzfristig entsprechend fortzuentwickeln.

Aufgrund der Leistungen, die aus dem Katalog der GKV herausgenommen wurden, ergeben sich für die Bezieher von Sozialhilfe und dabei insbesondere für Menschen mit Behinderung erheblich höhere Ausgaben für Gesundheitsleistungen.

Dabei sind die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Sehhilfen, Krankenfahrten und Empfängnisverhütung sowie die Zuzahlungen zum Teil so hoch, dass das soziokulturelle Existenzminimum in diesen Fällen nicht mehr sichergestellt ist.

Bei einer Vielzahl von medizinisch notwendigen Leistungen stellt eine darlehensweise Gewährung kein taugliches Mittel dar. Medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen sollen weiterhin von den Krankenkassen finanziert werden. Bei den Zuzahlungen wird empfohlen, dass Sozialhilfeempfänger zu Beginn des Jahres den Betrag an Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze an die Krankenkassen zahlen und von diesen direkt die Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlungspflicht für das laufende Kalenderjahr erhalten, um unverhältnismäßige finanzielle Belastungen zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Kontakt:
Beate Maria Hagen Tel.: +49 30 62980-614
Email: presse@deutscher-verein.de