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Deutscher Verein

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Vertreterin des Vorstands (§ 30 BGB)

Das Präsidium kann zur Vertretung des Vorstands für gewisse Tätigkeiten eine/n oder mehrere besondere Vertreter/innen gemäß § 30 BGB bestellen Vertreter/innen.

Dies ist geschehen. Aufgabenkreis der Geschäftsführerin als besonderer Vertreterin gemäß § 30 BGB ist:  Führung der laufenden Geschäfte einschließlich Prozessvertretung in Rechtsstreitigkeiten, Abgabe von Erklärungen gegenüber Zuwendungsgebern sowie Vornahme arbeitsrechtlicher Maßnahmen einschließlich außerordentlicher und ordentlicher Kündigungen.

Besondere Vertreterin ist Bärbel Habermann.