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Deutscher Verein

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Hauptausschuss

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss wählt die Präsidentin oder den Präsidenten, die vier Vizepräsidenten sowie die anderen Präsidiumsmitglieder. Weitere Aufgaben des Hauptausschusses sind die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Prüfberichtes, Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung des Präsidiums der Erlass einer Wahlordnung und einer Beitragsordnung. Dem Hauptausschuss können bis zu 220 Mitglieder angehören. Bei der Wahl in den Hauptausschuss handelt es sich um eine Persönlichkeitswahl. Die Mitglieder des Hauptausschusses werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Er tagt einmal jährlich. Â