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Deutscher Verein

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Ehrenmitglieder des Deutschen Vereins

Nach § 3 Absatz 4 der Satzung können an Persönlichkeiten, die hervorragende Verdienste um die Vereinsarbeit erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Dies erfolgt auf Vorschlag des Präsidialausschusses und durch den Beschluss des Präsidiums.

Eine aktuelle Liste finden Sie hier.